Garantiebestimmungen für ums Produkte

Erweiterte Herstellergarantie auf alle Produkte aus Cortenstahl und Edelstahl!

Nachstehende Bedingungen gelten unter Ausschluss von allgemeinen Bedingungen des Käufers für alle unsere, auch zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall.

1. Dauer und Beginn der Garantie:

  1. Die Garantie von ums Metallmanufaktur wird für einen Zeitraum von 20 Jahren auf Cortenstahl und 30 Jahre auf Edelstahl Produkte gewährt.
  2. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.

2. Voraussetzungen für die Garantie:

  1. Das ums-Produkt wurde direkt von uns oder durch einen ums-Vertriebspartner erworben.
  2. Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht.
  3. Das ums-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut.
  4. Bei Pflanzgefäßen mit Isolierung muss durch den Kunden ein ausreichend große Bohrung in die Isolierung eingebracht werden, damit das überschüssige Wasser ablaufen kann

3. Inhalt und Umfang der Garantie:

  1. Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert.
  2. Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
  3. Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. 

4.Einschränkungen der Garantie:

  1. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf:
    1. Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung).
    2. Fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen.
    3. Allgemeine Montagefehler.
    4. Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich (Staunässe vermeiden).
    5. ungeeigneter Aufstellungsort und/oder fehlende Verankerung.
    6. Überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z.B.: aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe, salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft – Standorte, welche innerhalb von 300 m zur Meeresküste liegen, sind auf jeden Fall von der Garantie ausgeschlossen).
    7. Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können.
  2. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird.

5. Sonstiges:

Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist 83416 Saaldorf-Surheim, Deutschland.

Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte. Im Übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten entsprechend.